Delegiertenversammlung 2024

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wird am Dienstag, den 14. Mai 2024 die Delegiertenversammlung des Evangelischen Jugendwerks Bezirk Reutlingen sein.

Sie beginnt um 19 Uhr.  

Die Zahl der Delegierten eines Ortes, Posaunenchors oder CVJMs richtet sich nach der Personenzahl, für die die Versicherungsprämie an das Evangelische Jugendwerk in Württemberg bezahlt wird. Die Verantwortlichen erhalten dazu eine Liste.

Delegierte müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben und werden nach den örtlichen Ordnungen bestimmt. Nach der Bezirksrahmenordnung § 8 Abs. 4 (Einberufung und Beschlussfassung) ist es notwendig, dass die Ortsverantwortlichen die Delegierten ihres Ortes namentlich anmelden. Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Delegierten teilnimmt.

Anmeldeschluss: 12. April 2024

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