Die nächste Delegiertenversammlung wird am 21. November 2024 um 19 Uhr in Gönningen stattfinden.
Anders als sonst finden in diesem Jahr zum ersten Mal zwei Delegiertenversammlungen – die Jahreshauptversammlung des ejr – statt.
Bei der ersten im Mai verabschiedeten wir den Sonderhaushaltsplan und hörten Berichte aus der Arbeit des ejr. Nun, bei der zweiten DV, wird es sich thematisch um zwei Dinge drehen: zum einen wird der Haushaltsabschluss 2023 verabschiedet. Den zweiten Teil des Abends gestalten wir als „Forum Jugendarbeit“ – eine Austauschplattform für Ideen wie zukünftig die Jugendarbeit im Kirchenbezirk Reutlingen aussehen kann und soll.
Bitte nehmt die Möglichkeit zur Mitsprache, Entscheidung und Austausch über die Arbeit des Jugendwerks wahr. Wir freuen uns auf den gemeinsamen Abend mit euch.
Für die DV benötigen wir die Meldung der Delegierten. Alle Ortsverantwortlichen und Pfarrämter bekommen eine Mitteilung mit der Bitte, ihre Delegierten zu melden. Die Zahl der Delegierten eines Ortes, Posaunenchors oder CVJMs richtet sich nach der Personenzahl, für die eine Versicherungsprämie an das Evang. Jugendwerk in Württemberg bezahlt wird. Eine Übersichtsliste des EJW senden wir ebenfalls allen zu.
Es können auch weniger Delegierte als die angegebene Zahl gemeldet werden, aber nicht mehr. Delegierte müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben und werden nach den örtlichen Ordnungen bestimmt.
Nach der Bezirksrahmenordnung § 8 Abs. 4 (Einberufung und Beschlussfassung) ist es notwendig, dass die Ortsverantwortlichen die Delegierten ihres Ortes namentlich anmelden. Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Delegierten anwesend ist. Das zu den Regularien.
Die Delegierten bekommen die Einladung und Anlagen direkt von uns.